Was muss ich beachten, wenn ich einen Schaden melde?

Damit ein Unfall, neben Zeit und Nerven, nicht auch noch Geld kostet, haben Sie mit Ihrer Autoversicherung immer einen Partner an der Seite, der Ihnen hilft, den Schaden zügig und unbürokratisch zu regulieren. Ihre Autoversicherung benötigt dazu Ihre Unterstützung. Deshalb sollten Sie folgende Tipps beachten:

Zügige Schadenmeldung

Da die Meldefrist meist eine Woche beträgt, melden Sie den Unfallschaden bitte immer unmittelbar Ihrer eigenen Autoversicherung. Unrelevant ist dabei, wer am Unfall die Schuld trägt. Art und Umfang des Unfalles spielen dabei auch keine Rolle, also ob es sich dabei um einen Bagatellschaden oder um einen Unfall mit Sach- und Personenschäden handelt. Durch eine schnelle Schadenmeldung, egal ob telefonisch oder schriftlich, sorgen Sie dafür, dass der Unfall schnell und unbürokratisch reguliert werden kann.

Aktive Schadenmeldung

Ist die Schuldfrage offensichtlich und liegt eindeutig beim Unfallgegner, dann setzen Sie sich bitte kurzfristig mit dessen Autoversicherung in Verbindung. Entweder entnehmen Sie die Daten dazu dem Unfallbericht oder vielleicht wurde Ihnen auch eine Versichertenkarte ausgehändigt. Um keine unnötige Zeit zu verlieren warten Sie bitte nicht ab, ob der Unfallgegner den Unfall tatsächlich seiner Autoversicherung meldet. Sollte Ihr Auto noch verkehrstüchtig sein, können Sie es selbst in eine Werkstatt bringen und darüber auch die gegnerische Kfz-Versicherung informieren, damit diese ggf. einen Schadengutachter beauftragen kann. Andernfalls lassen Sie das Fahrzeug in die nächste Werkstatt abschleppen. Die Kosten trägt dann die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Anwalt einschalten?

Bei eindeutiger Rechtslage und Bagatellschäden ist kein Anwalt notwendig. Bei verletzten oder getöteten Personen und hohen Sachschäden ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll. Ist der Unfallgegner schuldig, so trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Ihre Haftpflichtversicherung wehrt darüber hinaus unbegründete Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner ab, wodurch Sie sich anwaltlich nicht vertreten lassen müssen. Ausländischer Unfallgegner Im Falle eines ausländischen Unfallverursachers notieren Sie sich bitte die Daten aus der Grünen Karte und melden den Schaden an:

Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Telefon (030) 2020 5757 Telefax (030) 2020 6757

Meldung von Schadenfällen: claims(at)gruene-karte(dot)de
Allgemeine Anfragen: dbgk(at)gruene-karte(dot)de
Homepage: www.gruene-karte.de

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